Allgemeine Geschäfts­bedingungen für gewerbliche Kunden

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote und Verträge zwischen gewerblichen Kunden (im Folgenden Besteller genannt) und uns. Der Besteller erkennt sie durch die Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung an. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.Eigentums­vorbehalt

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.

Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Zur Sicherung unserer sämtlichen offenen Ansprüche gegenüber dem Besteller tritt dieser seine aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer entstehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder eine anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter zu veräußern.

Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe des noch in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes verpflichtet.

Auf Verlangen des Bestellers sind wir nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme unserer Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10% übersteigt.

2.Lieferung/ Lieferzeit

Mündlich oder schriftlich angegebene Lieferfristen, -termine und -mengen sind nur dann verbindlich, wenn gerade deren Verbindlichkeit ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.

3.Retouren­regelung

Uneingeschränkt verkehrsfähige Waren mit einer Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten werden nach Erhalt zu 70% gutgeschrieben, solche mit einer Mindesthaltbarkeit zwischen 6 Monaten und 12 Monaten werden nach Erhalt zu 30% gutgeschrieben. Bei kürzerer Resthaltbarkeit werden bis zum Ende des Verfalldatums 10% gutgeschrieben.
Seitens des Kunden beschädigte Packungen sowie bereits verfallene Artikel können nicht erstattet werden. Von der Conveda Handels GmbH verursachte Bruchware wird zu 100% gutgeschrieben. Durch Transportschäden verursachte Beschädigungen sind uns unmittelbar, längstens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen.

Die Kosten und das Risiko von Retourensendungen trägt der Besteller. Der Rücksendung ist ein Retourenformular beizulegen, welches telefonisch unter 0911 / 477 559 50 oder per E-Mail unter service@conveda.de angefordert werden kann. Zusätzlich muss sich eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheines im Paket befinden, aus der die retournierten Positionen eindeutig hervorgehen. Fehlen die o.g. Dokumente, behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr sowie den Einbehalt des Gutschriftsbetrages bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes vor.

4.Schaden­ersatz und Haftung

Wir haften nur für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

5.Preise

Soweit nicht anderes vereinbart, gelten unsere in den Bestellformularen zum Datum der Bestellung ausgebotenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

6.Zahlungs­bedingungen

Es gelten die jeweils vereinbarten, auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers zulässig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

7.Erfüllungsort/ Gefahrübergang

Erfüllungsort für alle Lieferungen und für die Verbindlichkeiten des Bestellers ist Nürnberg. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald er die Ware in Empfang genommen hat.

8.Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rastatt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: März 2022