Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Zur Sicherung unserer sämtlichen offenen Ansprüche gegenüber dem Besteller tritt dieser seine aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer entstehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder eine anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter zu veräußern.
Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe des noch in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes verpflichtet.
Auf Verlangen des Bestellers sind wir nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme unserer Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10% übersteigt.